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Gesundheits-Apps

23. Juli 2020

Gesund­heits-Apps auf Rezept - Kommentare und Erfah­rungen

Verschrei­bungs­mög­lichkeit von Apps
Ärzte sollen ihren Patienten ab dem kommenden Jahr nicht nur Medika­mente und Heilmittel, sondern auch Gesund­heits-Apps verschreiben dürfen.

Ärzte können künftig digitale Anwen­dungen, wie Tagebücher für Diabe­tiker oder Apps für Menschen mit Bluthoch­druck, verschreiben. Damit Patienten Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein zügiger Zulas­sungsweg geschaffen. Das Bundes­in­stitut für Arznei­mittel und Medizin­pro­dukte (BfArM) prüft in einer ersten Stufe Sicherheit, Funktion, Qualität, Daten­schutz und Daten­si­cherheit der Produkte. Sie werden dann ein Jahr lang von der Kranken­kasse erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.

Digitale-Versorgung-Gesetz
Am 10. Juli 2019 hat das Bundes­ka­binett dem Entwurf des „Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digita­li­sierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­riums zugestimmt. Der Bundesrat muss dem Gesetz­entwurf nicht zustimmen. Am 01.01.2020 soll das Gesetz in Kraft treten.

Insgesamt umfasst der Gesetz­entwurf aller­dings weit mehr als nur die Verord­nungs­mög­lichkeit von Apps. Das gesamte Gesund­heits­system soll in den kommenden Jahren auf eine verpflich­tende, per Gesetz definierte Weise, an die Dynamik der digitalen Trans­for­mation angepasst werden. Weitere Inhalte des Entwurfs sind u.a.

  • Die Verpflichtung für Ärzte, Apotheken und Kranken­häuser, sich bis Ende 2020 der Telema­tik­in­fra­struktur (TI) – einem sektoren- und system­über­grei­fenden Austausch von Infor­ma­tionen über die gematik mbh, www.gematik.de – anzuschließen.
  • Förderung von ärztlichen Online-Sprech­stunden per Video.

Den kompletten 90-seitigen Entwurf finden Sie auf

www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/Digitale-Versorgung-Gesetz_DVG_Kabinett.pdf

Vorge­sehene Regelungen zur Einführung der elektro­ni­schen Patien­tenakte innerhalb des Entwurfs wurden nach einem Veto des Justiz­mi­nis­te­riums wieder entfernt. Die elektro­nische Patien­tenakte wird nun in einem späteren separaten Gesetz­entwurf angegangen und spätestens im Jahr 2021 Realität werden. 

Quelle: Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­terium, 10. Juli 2019 – www.bundesgesundheitsministerium.de


„Mach mich gesund, Siri*!“

Kommentar von Dr. Justus de Zeeuw
Facharzt für Innere Medizin, Pneumo­logie und Schlaf­me­dizin MVZ (Medizi­ni­sches Versor­gungs­zentrum), Köln

Auf eHealth bin ich wirklich neugierig! Doch ist wirklich alles Gold, was glänzt? Technik­gläu­bigkeit kann dazu verleiten, komplexe digitale Infra­struk­turen zu etablieren – und einfache Lösungen aus den Augen zu verlieren.

*Siri ist eine Software von Apple, die der Erkennung und Verar­beitung von natürlich gespro­chener Sprache dient und so Funktionen eines persön­lichen Assis­tenten erfüllen soll.

…besser mit unseren Patienten kommu­ni­zieren?

Neulich wurde mir ein kleines Kästchen vorge­stellt, das uns helfen soll, besser mit unseren Patienten zu kommu­ni­zieren. Es handelte sich um einen sogenannten Hub, der sich mit dem Smart­phone verbindet und so den Austausch von Dateien zwischen Patien­ten­handy und Praxis­com­puter ermög­licht. Damit könne man ganz einfach medizi­nische Unter­lagen zwischen Patient und Arzt austau­schen. „Das machen wir doch schon lange, was ist denn daran neu“? fragte ich die Vertre­terin, die mir dieses Kästchen vermieten wollte. „Oh, sie haben schon so ein System“? – „Nein. Wir nehmen Befunde in Papierform, legen sie auf den Scanner sie landen direkt in der Patien­tenakte“. Mir wurde schnell erläutert, dass Papier nicht mehr zeitgemäß sei, man innovativ sein müsse und die digitale Revolution nicht aufzu­halten sei. Ich war tatsächlich anderer Meinung.

Aktuell verfahren wir folgen­der­maßen, wenn jemand Befunde und Berichte mitbringt: Mir wird eine Mappe mit medizi­ni­schen Unter­lagen übergeben. Ich blättere diese durch, entnehme, was ich brauche und wir besprechen die Befunde. Anschließend werden die Dokumente gescannt und wieder in die Mappe gelegt. Wie würde das digital ablaufen? Ich bekäme ein Smart­phone in die Hand gedrückt – oh, es muss nochmal entsperrt werden – danke. Dann kann ich durch brief­mar­ken­große Bilder der Befunde und Briefe blättern. Da hat sich einiges angesammelt in den letzten Jahren, denn die Möglichkeit der digitalen Speicherung bedeutet auch, dass man unendlich Platz hat und es keine Notwen­digkeit gibt, unnütze Infor­ma­tionen zu verwerfen. Ich klicke auf die Icons, die mir inter­essant erscheinen. Dann kann ich die entspre­chende Seite auf dem Bildschirm des Smart­phones anschauen und entscheiden, ob ich die diese benötige. Habe ich alles durch­ge­sehen, gebe ich das Smart­phone zurück: „Die Daten kann ich leider nicht in unser System übertragen. Wir haben eine andere Software, die sind nicht kompa­tibel“. Natürlich könnten wir auch 7 Hubs in der Praxis instal­lieren, um alle Software­an­bieter zu berück­sich­tigen – oder wir lassen es ganz bleiben und verwenden statt­dessen weiterhin die bewährte Papierform.

Nun, die Vertre­terin der Firma gab sich redlich Mühe, mich von den Vorteilen der digitalen Patien­tenakte zu überzeugen. Und ich gab zu, dass meine Ausfüh­rungen dazu bewusst spitz­findig gewesen sein mögen. Doch als wir dann überein­kamen, dass ich das Kästchen ja mal auspro­bieren könne, traute ich meinen Augen nicht: Sie zog eine Mappe aus ihrer Akten­tasche, in der die für die Vermietung notwen­digen Unter­lagen fein säuberlich abgelegt waren – sortiert nach Produkt­in­for­ma­tionen, Verträgen und Anlei­tungen. Kein pdf-Dokument auf dem Tablet-PC, keine digitale Unter­schrift, keine Übertragung via e‑mail. Da staunte ich nicht schlecht: Obwohl sie doch so überzeugt war von der digitalen Infra­struktur nutzte sie nun genau jene Methode des Austau­sches von Unter­lagen, die sie mir zuvor als antiquiert, fehler­an­fällig und zeitraubend hatte ausreden wollen. Darauf angesprochen ergriff sie ihre Mappe, stand auf und verkündete, sie ließe sich hier nicht verar­schen. Ehrlich gesagt hatte ich das Gefühl, dass es umgekehrt war.

In der Vielfalt gilt es, die Spreu vom Weizen zu trennen

Grund­sätzlich sehe ich viele positive Entwick­lungen auf dem Gebiet der IT-gestützten Gesund­heits­ap­pli­ka­tionen. Es begann mit digitalen Patien­ten­ta­ge­bü­chern – zugege­be­ner­maßen eine ähnliche Konstel­lation wie zuvor beschrieben: Digital anstatt auf Papier, ansonsten Geschmacks­sache. Die Kommu­ni­kation mit der Kranken­kasse wird erleichtert: Dokumente mit dem Smart­phone fotogra­fieren und online übermitteln – das klappt gut und spart Porto und Zeit. Online Wissens­da­ten­banken und Schulungs­pro­gramme – immer aktuell und überall abrufbar. Teleme­di­zi­nisch schon lange etabliert: Die Kontrolle der Wundheilung mittels Video­über­tragung von zu Hause zum Arzt.

Richtig inter­essant wird es aller­dings dann, wenn die App inter­aktiv ist: Erinnerung an die Medika­men­ten­ein­nahme, Ermun­terung zur körper­lichen Aktivität, Motivation zur Rauch­freiheit – allesamt Funktionen, die das Leben wirklich erleichtern und die Gesundheit positiv beein­flussen können.

Beein­druck bin ich vor allem von den Möglich­keiten, die sich zukünftig auftun und die bereits heute schon Wirklichkeit sind: Die Armbanduhr erkennt Stürze und veran­lasst selbst­ständig einen Notruf, wenn der Träger nicht reagiert. Das EKG am Handgelenk hilft, Herzrhyth­mus­stö­rungen zu erkennen.

In der Vielfalt der eHealth Angebote gilt es, die Spreu vom Weizen zu trennen. Ärztlich begleitete Online-Portale wie TheraKey oder Pneumo­Di­gital, der App-Check der Atemwegsliga sind dabei eine große Hilfe.


Hinweis: Weitere Kommentare von Patien­ten­seite und die Vorstellung einer Möglichkeit, wie Sie sich persönlich in das Bewer­tungs­ver­fahren bei Pneumo­Di­gital einmi­schen können, erfahren Sie in der morgigen Veröf­fent­li­chung (24. Juli 2020)


Text:
Kommentar Dr. Justus de Zeeuw, Köln
Redaktion Sabine Habicht, Redak­ti­ons­leitung Patienten-Bibliothek

Bildnachweis:
Dr. Justus de Zeeuw, Köln
elenabsl – Fotolia.com


Der Beitrag wurde in der Herbst­ausgabe 2019 der Patienten-Bibliothek – Atemwege und Lunge veröf­fent­licht.

Schlagwörter: App auf Rezept, Apps, digital, digitale Gesundheit, Digitale-Versorgung, Gesundheits-Apps, Verschreibung

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