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Infektionsgefährdung, Hygiene und mehr…

10. Juli 2020

Antworten auf Ihre Fragen bei LTOT und NIV

Patienten mit einer Langzeit-Sauer­stoff­the­rapie (LOT bzw. LTOT) und/oder einer nicht-invasiven Masken­be­atmung (NIV) befinden sich in einem fortge­schrit­tenen Stadium ihrer Erkrankung. Unsicher­heiten und die Sorge vor einer Anste­ckung mit dem Virus begleiten die Betrof­fenen.

Im Gespräch mit Dr. Jens Geiseler, Chefarzt der Medizi­ni­schen Klinik IV für Pneumo­logie, Beatmungs- und Sauer­stoff­me­dizin, Klinikum Vest in Marl und Vorsit­zender der Deutschen Sauer­stoff- und BeatmungsLiga LOT e.V. erfahren wir, was Patienten in der aktuellen Situation wissen sollten.

Was sollten LOT- und NIV-Patienten hinsichtlich des Risikos einer Infizierung mit CoVid-19 wissen?

Patienten mit einer fortge­schrit­tenen chroni­schen Lungen­er­krankung und/oder Erkran­kungen der Atempumpe wie z. B. COPD/Lungenemphysem, NME (neuro­mus­kuläre Erkrankung) oder thorakale Restrik­tionen, die eine Sauer­stoff- und/oder nicht-invasive Masken­be­atmung benötigen, gehören zu einer Risiko­gruppe, deren Verlauf im Falle einer CoVid-19-Infektion mit mehr Kompli­ka­tionen behaftet ist. Es zeigen sich häufiger schwere Krank­heits­ver­läufe, die Kompli­ka­ti­onsrate ist höher und die Prognose schlechter.  

Ob diese Patienten aller­dings grund­sätzlich anfäl­liger für eine CoVid-19-Infektion als andere sind, d.h. ob sich bei Einatmung derselben Menge an Viren eine Infektion leichter entwi­ckeln kann, ist bisher wissen­schaftlich nicht geklärt.

Das entschei­dende Problem ist jedoch nach wie vor das Nicht-Vorhan­densein einer gesicherten Therapie und einer Impfung gegen CoVid-19, was sich aller Wahrschein­lichkeit nach auch in den nächsten Monaten nicht ändern wird.

Damit sind infek­ti­ons­ver­hü­tende Maßnahmen, wie das Tragen eines Mundschutzes, Abstand­halten von mindestens 1,5 Metern, Hände­hy­giene, aber auch regel­mä­ßiges Lüften, für diese Patien­ten­gruppen, und natürlich ebenso für alle anderen, die einzige sinnvolle Möglichkeit, um eine unkon­trol­lierte Verbreitung der Virus­er­krankung zu verhindern und das eigene Infek­ti­ons­risiko zu minimieren. Für Risiko­pa­ti­enten ist es aller­dings noch einmal mehr von ganz entschei­dender Bedeutung, dass die Maßnahmen konse­quent einge­halten werden.

Wie beein­flusst das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes die Atmung?

Eine Arbeit von Professor Schön­hofer konnte 1995 bereits zeigen, dass sich beim Tragen einer Mund-Nasen-Maske die notwendige Atemarbeit in etwa verdoppelt. Wird eine Zellu­lo­se­maske (Stoff­maske) bei längerem Tragen feucht, erhöht sich der Atemwegs­wi­der­stand nochmals, zum Teil um das Dreifache. Das Tragen einer Maske bedeutet eine Erschwernis der Atmung.

Atemwegs- und Lungen­pa­ti­enten, die das Tragen einer Mund-Nasen-Maske nicht tolerieren, sollten auf soziale Kontakte verzichten und alle weiteren Abstands- und Hygie­ne­regeln ebenfalls sorgfältig einhalten. Von einer Befreiung von der Masken­pflicht mittels Attest ist unbedingt abzuraten.

Gibt es spezielle hygie­nische Regeln für das Equipment einer LOT oder NIV?

Spezielle Maßnahmen werden nicht empfohlen. Es sollten die üblichen Herstel­ler­emp­feh­lungen zur regel­mä­ßigen Reinigung der Maske und ebenso der Nasen­brille  einge­halten werden. Aufgrund des hohen Bedarfs konnten in den vergan­genen Wochen Nasen­sonden und Schlauch­systeme von den Versorgern oftmals nur reduziert abgegeben werden. Diese Situation hat sich inzwi­schen norma­li­siert, sodass das Equipment wieder regel­mäßig gewechselt werden kann, beispiels­weise Nasen­sonden einmal wöchentlich.  

NIV-Maske, die zumeist in der Nacht getragen wird

Masken sollten täglich und Schlauch­systeme einmal wöchentlich gereinigt werden. Die Reinigung kann mit einfachen Seifen­lö­sungen erfolgen. Schlauch­systeme sollten anschließend aufge­hängt und an der Luft getrocknet werden. Corona­viren, wie auch viele andere Viren, haben eine fetthaltige Hülle, die durch die Seifen­lösung zerstört wird, die Infek­tio­sität geht verloren.

Was sollten LOT- und NIV-Patienten mit einer vorlie­genden CoVid-19-Infektion bzw. einer entspre­chenden Sympto­matik wissen?

Schlauch­systeme und Masken, die bei einer NIV zu Hause verwendet werden, sind oftmals sog. Vented-Systeme, d.h. innerhalb der Masken befinden sich Abström­öff­nungen, durch die ein Teil der abzuat­menden Luft ausströmt. Aufgrund einer Studi­en­arbeit von Anita Simonds, die 2010 in Großbri­tannien veröf­fent­licht wurde, wissen wir, dass diese „undichten“ Systeme ein hohes Risiko bei der Erzeugung von infek­tiösen Aerosolen mit sich bringen.

Ist ein Patient erkrankt, so hat die nach außen strömende infek­tiöse Aerosol­wolke durch die Abström­öff­nungen eine mindestens 2–3 Mal so große Reich­weite verglichen mit  der normalen Atmung. Während eine bei normalem Sprechen entste­hende Aerosol­wolke etwa 60 cm weit reicht, sind es beim Husten ca. 80 cm und bei einer nicht-invasiven Beatmung mit Vented-Masken bis zu zwei Metern. Das Infek­ti­ons­risiko für andere Patienten bzw. Mitbe­wohner, die sich im Zimmer befinden, ist durch Vented- Masken deutlich erhöht.

Meine Empfeh­lungen für zu Hause lauten daher: Bestand Kontakt mit einer infizierten Person oder liegen Symptome wie z. B. Fieber und eine verän­derte Husten­sym­pto­matik vor, sollten Betroffene für den Zeitraum von 14 Tagen in einem eigenen Zimmer unter­ge­bracht werden, um die Anste­ckungs­gefahr für Mitbe­wohner zu reduzieren.

Ist ein Kranken­haus­auf­enthalt notwendig, sollte das NIV-Gerät unbedingt mitge­nommen werden. Im Krankenhaus wird die Vented-Maske dann mit einem ein sog. Non-vented-System, also einem Masken­system ohne Ausströ­mungs­öff­nungen, ausge­tauscht. Zusätzlich wird ein Viren­filter zwischen Maske und Ausatem­öffnung integriert. Durch diese Maßnahmen kann die nicht-invasive Beatmung auch im Krankenhaus ohne Gefährdung für das Personal durch­ge­führt werden.

Bei Anwendung einer Langzeit-Sauer­stoff­the­rapie entwi­ckeln sich nach aktueller Studi­enlage keine größeren Aerosol­wolken als dies bei normalem Sprechen und Husten der Fall ist, gleiches gilt für die nasale HighFlow-Therapie. 

Was sollten LOT- und NIV-Patienten im Hinblick auf Arztbe­suche, Atemphy­sio­the­rapie und ggf. notwendige Pflege­kräfte beachten?

Solange es Patienten gut geht, sollten die sonst üblichen sozialen Kontakte reduziert werden. Ist man aber auf eine regel­mäßige Pflege – und sei es nur eine Haushalts­hilfe oder Hilfe bei der Körper­pflege – angewiesen, sollte der Einsatz der  Pflege­kraft auf jeden Fall beibe­halten werden. Voraus­setzung ist natürlich, dass die Pflege­kraft selbst gesund, d.h. symptomfrei, ist und die entspre­chenden hygie­ni­schen Maßnahmen und Masken­pflicht beachtet bzw. bei rein hauswirt­schaft­lichen Tätig­keiten zusätzlich der Mindest­ab­stand einge­halten wird.

Silikon­na­sen­sonde bei einer LTOT

Hinsichtlich der Atemphy­sio­the­rapie bedarf es einer Risiko­ab­wägung durch den Patienten. Grund­sätzlich besteht auch hier ein Infek­ti­ons­risiko, das vermieden werden sollte. Werden die physio­the­ra­peu­ti­schen Maßnahmen jedoch über eine längere Zeit nicht durch­ge­führt, kann dies zu einer deutlich schlech­teren Mobilität und auch zu einer Verschlech­terung des Lösens und Abhustens von Sekret führen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Physio­the­ra­peuten.

Routi­ne­mäßige Arztbe­suche sollten bei stabiler Gesundheit in Absprache mit dem Arzt auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Wichtige medizi­nische Maßnahmen oder akut neue Beschwerden bedürfen jedoch unbedingt einer ärztlichen Abklärung. Hierzu zählen vor allem auch kardio­lo­gische und neuro­lo­gische Beschwerden. 

Ende April wurde ein Positi­ons­papier der Deutschen Gesell­schaft für Pneumo­logie und Beatmungs­me­dizin e.V. (DGP) veröf­fent­licht. Was sollten LOT- und NIV-Patienten hierzu wissen?

Zunächst sollten alle chroni­schen Atemwegs- und Lungen­pa­ti­enten wissen, dass das Risiko, an CoVid-19 zu erkranken, aktuell aufgrund der fehlenden Immunität für alle Bevöl­ke­rungs­gruppen hoch ist. Nur die Einführung eines wirksamen Impfstoffes kann dieses Risiko senken.

SARS-CoV‑2 kann auch von asympto­ma­ti­schen Personen übertragen werden. Die Mehrheit der an CoVid-19 erkrankten Patienten hat einen milden bis moderaten Verlauf, und ist im Durch­schnitt für einen Zeitraum von 11,5 Tagen nach Infektion sympto­ma­tisch. Häufigste Symptome sind Husten, Fieber, Fehlen des Geruchs­sinnes, Abgeschla­genheit, Muskel- und Glieder­schmerzen und bei einigen Patienten auch gastro­in­testinale, d.h. den Magen-Darm-Trakt betref­fende Symptome. Bei einer Minderheit entwi­ckelt sich 7–10 Tage nach Beschwer­de­beginn eine schwere CoVid-19-Erkrankung mit rasch zuneh­mender Luftnot, Lungen­ent­zündung und respi­ra­to­ri­scher Insuf­fi­zienz (Störung des Gasaus­tau­sches in der Lunge mit verän­derten Blutgas­werten), die oft eine inten­siv­me­di­zi­nische Behandlung und Beatmung notwendig macht.

Wichtig sind zudem zwei weitere Aspekte innerhalb des Positi­ons­pa­piers: Nicht jeder chronische Atemwegs- und Lungen­pa­tient, der an CoVid-19 erkrankt ist und eine Kranken­haus­auf­nahme erfor­derlich macht, muss invasiv, d.h. über einen Tubus, beatmet werden. Sollte dennoch eine invasive Beatmung notwendig werden, so ist dies auch bei chroni­schen Atemwegs- und Lungen­er­kran­kungen möglich und geht nicht zwangs­läufig mit einer weiteren Lungen­schä­digung einher.

Im Krankenhaus erfolgt die Behandlung gemäß einem dreistu­figen Konzept. Zunächst erfolgt eine Sauer­stoffgabe unter erhöhtem Monitoring (Überwa­chung). Sollte dies nicht ausreichen, erfolgt eine nicht-invasive Beatmung und erst dann, falls erfor­derlich, eine invasive Beatmung mittels Tubus – sofern der Patient dem zustimmt. 

Was sollten chronische Lungen­pa­ti­enten im Hinblick auf ein Weaning, d.h. eine Entwöhnung von der invasiven Beatmung, wissen?

Ob eine CoVid-19-Infektion Einfluss auf ein mögli­cher­weise erschwertes Weaning nimmt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Wir wissen jedoch, dass chronische Lungen­pa­ti­enten oder Patienten mit Erkran­kungen der Atempumpe anfäl­liger für Kompli­ka­tionen, insbe­sondere für Infek­tionen der Atemwege und der Lunge, im Verlauf einer invasiven Beatmung sind.

Grund­sätzlich ist somit das Risiko für Kompli­ka­tionen erhöht und die Wahrschein­lichkeit, eine invasive Beatmung rasch und unpro­ble­ma­tisch beenden zu können, geringer. Bei vielen Patienten gelingt der Entwöh­nungs­prozess, insbe­sondere wenn dieser in einem dafür spezia­li­sierten Weaning-Zentrum statt­findet. Aber natürlich gelingt es nicht bei jedem Patienten.

Somit wird es Patienten geben, die auch nach ihrem Kranken­haus­auf­enthalt mit einer invasiven Beatmung leben müssen und nicht in ihre gewohnte Umgebung zurück­kehren können. Invasiv beatmete Patienten werden zumeist in einer Wohnge­mein­schaft für Beatmete oder in einem Beatmungs­pfle­geheim versorgt. Eine Versorgung zu Hause ist nach dem neusten Entwurf des Inten­siv­pflege-Rehabi­li­ta­ti­ons­ge­setzes zwar möglich, scheitert aber häufig an einem Mangel an Pflege­kräften. 

Was sollten chronische Lungen­pa­ti­enten im Hinblick auf ihre Patien­ten­ver­fügung zur invasiven Beatmung berück­sich­tigen?

Zunächst möchte ich einen dringenden Appell an alle sauer­stoff­pflich­tigen Patienten und vor allem an Patienten mit einer nicht-invasiven Beatmung richten, sich grund­sätzlich mit dem Thema einer Patien­ten­ver­fügung ausein­an­der­setzen.

Im Rahmen der Pandemie sollte sich jeder damit befassen, ob bei einer CoVid-19-Erkrankung oder aber auch bei einer Operation eine invasive Beatmung erfolgen soll. Achten Sie dabei auf die diffe­ren­zierte Formu­lierung zwischen einer nicht-invasiven Beatmung mit einer Maske und einer invasiven Beatmung über Tubus oder  einen Luftröh­ren­schnitt. Eine Masken­be­atmung erfolgt im ersten Schritt, erst dann eine Beatmung mittels Tubus, bei Weaning-Versagen dann über Luftröh­ren­schnitt. Manche Patienten möchten eine Masken­be­atmung erhalten, lehnen eine invasive Beatmung mittels Luftröh­ren­schnitt jedoch ab.

Befassen Sie sich auch mit den möglichen Auswir­kungen einer invasiven Dauer­be­atmung, der dann bestehenden Lebens­qua­lität sowie der Selbst­be­stimmtheit, die sich drama­tisch verändert.

Jeder Betroffene sollte, nach einem offenen Gespräch mit Freunden, Verwandten etc. frei entscheiden, welche Lebens­per­spektive für ihn wichtig ist. Neben einer detail­liert formu­lierten Patien­ten­ver­fügung ist der Abschluss einer Vorsor­ge­voll­macht ratsam, denn Ärzte sind verpflichtet, sich trotz vorlie­gender Patien­ten­ver­fügung davon zu überzeugen, dass die Verfügung dem tatsächlich aktuellen Wollen und den Wünschen des Patienten entspricht.

Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen zu den benannten Themen:


Bildnachweis:
Dr. Jens Geiseler, Marl
ResMed, Linde Healthcare, K.-U. Häßler – Adobe­Stock

Interview/Text:
Sabine Habicht, Redak­ti­ons­leitung Patienten-Bibliothek

Der Beitrag wurde in der Sommer­ausgabe der Patienten-Bibliothek – Atemwege und Lunge veröf­fent­licht.

Schlagwörter: chronische Lungenerkrankung, Corona, CoVid-19, Hygiene, Infektion, Langzeit-Sauerstofftherapie, LOT, LTOT, Maske, Mund-Nasen-Schutz, nicht-invasive Beatmung, NIV, Patientenverfügung, Sauerstofftherapie

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